Wie wird man Pilot? Was muss man machen, um selbst fliegen zu dürfen?
Privatpilotenlizenz (PPL) – Mit der Privatpilotenlizenz darf der Pilot rein zu privaten Zwecken fliegen. Selbstverständlich dürfen Passagiere mitgenommen werden – wichtig ist aber zu erwähnen, dass diese Passagiere unentgeltlich, bzw. nur zum Selbstkostenpreis mitfliegen dürfen. Mit der PPL darf der Pilot nahezu alle Flugplätze und Flughäfen anfliegen. Besitzt der Inhaber ein englisches Funksprechzeugnis darf er auch im Ausland fliegen. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil von 7 Fächern und einen praktischen von mindestens 45 Flugstunden.
Die Theoriefächer
LuftrechtAllgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Navigation, Flugleistung und Planung
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Aerodynamik
Die Praxis
45 Flugstundendavon mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer
10 Stunden im Alleinflug unter Aufsicht (Solo)
5 Stunden Überlandflug Solo
Bis zu 5 Stunden können aus kostengründen im Simulator absolviert werden
Es gibt unterschiedliche Wege die Privatpilotenlizenz zu erhalten
Der schnelle Weg
Neben dem Beruf
Der günstige Weg
PPL(A) Ausbildung in den USA
Aufgrund der deutlich geringeren Ausbildungskosten sollte man in Erwägung ziehen, die Ausbildung, oder zumindest einen Teil, in den USA zu absolvieren. Erfahrungsberichte machen deutlich, dass die Ausbildung in den USA inklusive ALLER Nebenkosten (Wohnen, Leben, Umschreibung etc.) grob das Selbe kostet hat wie in Deutschland. Zudem gilt die Ausbildung zum Privatpiloten in den USA als wesentlich praxisbezogener.
Es empfiehlt sich, je nach Ausbildungsweg, zunächst einen großen Teil der Theorie zu lernen und erst gegen Ende der Theoriephase mit der Praxis zu beginnen. Selbstverständlich kann die Praxisausbildung auch parallel zur theoretischen Ausbildung erfolgen. Der Lernerfolg des Fliegens ist aber deutlich größer wenn man sich ein solides theoretisches Wissen angelesen hat, und weiß, was man macht.
Zumal die Praxis wesentlich mehr Spaß macht – nach der 10 Praxisstunde können Sie ggf. schon Ihre ersten Soloplatzrunden drehen. Dass heißt ganz ohne Lehrer fliegen Sie in unmittelbarer Nähe des Landeplatzes und trainieren Starts und Landungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Privatpilot zu werden?
- Das Alter zu Beginn der Ausbildung zum Privatpiloten liegt bei 16 Jahren, die Lizenz kann frühestens ab Erreichen des 17. Lebensjahres erteilt werden.
- Der Bewerber muss Flugtauglich sein – bescheinigt wird dies durch das Medical (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis) Class II
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Muss ich nach der Ausbildung ein eigenes Flugzeug kaufen oder kann ich auch mieten?
Je nachdem, wie häufig sie planen selbst zu fliegen, gilt es abzuwägen, ob sich die Anschaffung eines eigenen Flugzeugs lohnt. Der Preis für eine gute, gebrauchte Maschine beginnt bei ca. 50.000€, wobei ganz klar gesagt werden muss, dass nach oben hin kaum Grenzen zu ziehen sind. Eine weitere Möglichkeit eine eigene Maschine sein Eigentum, zumindest teilweise, zu nennen, sind Haltergemeinschaften. Entweder kauft man sich in eine bestehende Haltergemeinschaft ein oder gründet eine mit Fliegerkollegen. Sinn der Haltergemeinschaft ist es, die hohen Kosten (Wartung, Hallenstellplatz, Pflege) teilen zu können. Zuguterletzt können Sie Flugzeuge auch Chartern – achtung – hier gibt es gewaltige Preisunterschiede. Achten Sie darauf, ob es sich um einen NassCharter (inkl. Sprit) oder TrockenCharter (ohne Betriebsstoffe) handelt. Auch ist der Zustand der Maschinen ein entscheidender Faktor für den Preis.
Welche Flugzeuge darf ich mit einer Privatpilotenlizenz PPL(A) fliegen?
Mit der PPL(A) Lizenz können Sie folgende, weitere Berechtigungen erwerben:
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
- Fang- oder Bannerschleppberechtigung
- Instrumentenflugberechtigung (IFR)
- Lehrberechtigung
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.
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